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Umsatzsteuer | Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom entschieden, dass die von einem Unternehmer im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten auch dann als Beförderungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher seinerseits einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Krankenfahrten beauftragt hat.
Das Finanzgericht führt aus, dass für die Steuerermäßigung nach dem Wortlaut des Gesetzes die Beförderungsart (Taxen-verkehr) und die Beförderungsstrecke (nicht mehr als 50 Kilometer) entscheidend seien. Es komme nicht darauf an, ob die Klägerin oder der von ihr eingeschaltete Subunternehmer eine Konzession besitze. Zum gleic...