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Kein Nachbesserungsrecht des wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse gekündigten Mandatsvertrags
[i]LG Kleve, Urteil vom 22. 4. 2014 - 1 O 89/11Ist der Steuerberater mit der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie mit der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragt und sind Letztere von ihm fehlerhaft gefertigt worden (hier: unrichtige Verbuchung der Geldeingänge für das falsche Jahr), kann zumindest nach vorheriger Kündigung [i]Zur Hinweispflicht auf mögliche Regressansprüche gegen früheren Steuerberater Hölscheidt, NWB 31/2015 S. 2317des Mandats der durch die Beauftragung und Vergütung eines neuen Steuerberaters zur Berichtigung der Jahresabschlüsse und der weiteren steuerlichen Erklärungen entstandene Schaden auch dann ersatzfähig sein, wenn dem Steuerberater die Möglichkeit einer Nachbesserung zuvor nicht gewährt wird.
Der BGH hat ein Nachbesserungsrecht von Einzelleistungen innerhalb eines Dienstvertrags jedenfalls nach Kündigung des Mandats und Beauftragung eines neuen Steuerberaters ausgeschlossen (vgl. NWB FAAAC-00964). Ob dieses Nachbesserungsrecht aber auch dann entfällt, wenn eine Kündigung noch nicht erfolgt ist, ist einstweilen aber noch nicht höchstrichterlich bestätigt.