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Steuerliche Risiken bei Verrechnungspreisen
Systematisierung, Bewertung und Minimierung
Im Konzernverbund besteht die Notwendigkeit der Gewinnabgrenzung zwischen den rechtlich selbständigen, wirtschaftlich aber unselbständigen Konzerngesellschaften. Hierzu werden sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften bepreist, d. h. Verrechnungspreise für die Vergütung der Liefer- und Leistungsbeziehungen festgesetzt. Aus steuerrechtlicher Sicht hat die Bestimmung dieser Verrechnungspreise gem. § 1 Abs. 1 AStG nach dem international anerkannten Grundsatz des Fremdvergleichs („Dealing-at-Arm's-Length“-Prinzip) zu erfolgen. Danach [i]Vgl. Wagemann, Lexikon des internationalen Steuerrechts, Fremdvergleichsgrundsatz NWB UAAAE-94655 sind die Verrechnungspreise so zu bemessen, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart worden wären. Die Aufgabe der Bestimmung und Festsetzung fremdüblicher Verrechnungspreise birgt jedoch erhebliche Risiken, nicht zuletzt, weil hierdurch ein Spagat zwischen der Einhaltung verschiedenster rechtlicher Regelungen (insbesondere in- und ausländisches Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht), der Erfüllung betriebswirtschaftlicher Anforderungen (Steuerung des Konzerns anhand von Kennzahlen), der operativen Umsetzbarkeit (z. B. im IT-System) und der...