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Der Fremdvergleichsgrundsatz
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Begriffsherkunft und allgemeine Bedeutung
[i]„Dealing at arm's length“ als grundlegendes Fairnessgebot im Bereich der VerrechnungspreiseDer Fremdvergleichsgrundsatz findet im internationalen Steuerrecht auf Geschäftsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise Anwendung. Die vereinbarten Konditionen müssen hierbei vom Gesamtbild her dem entsprechen, was fremde Dritte in einer entsprechenden Situation vereinbart hätten. Hiermit sollen insbesondere Gewinnverlagerungen durch Verrechnungspreisgestaltungen im internationalen Konzern unterbunden werden. Im Fokus steht hierbei nicht nur der festgesetzte Verrechnungspreis, sondern alle sonstigen Aspekte der Transaktion, z. B. die Übernahme von Funktionen und Risiken zwischen den Vertragsparteien. International gebräuchlich ist der Begriff der „Dealing at arm's length“-Doktrin.