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Lohnsteuer | Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten
Das FG Niedersachsen hatte mit Urteil vom - 4 K 28/14 NWB RAAAE-96289 entschieden, dass ein Dienstjubiläum in der Regel ein persönliches, durch die Privatsphäre des Arbeitnehmers veranlasstes Ereignis darstellt, sodass die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen in der Regel als durch die gesellschaftliche Stellung veranlasst zu beurteilen sind und daher nach § 12 Nr. 1 EStG zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gehören. Da das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen hat, hat der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und damit Erfolg gehabt. Der die Revision zugelassen.
In dem Verfahren VI R 24/15 muss der BFH nun entscheiden, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines vierzigjähri...BStBl 2010 II S. 672