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Personengesellschaften
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen für die Besteuerung
Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es befasst sich mit dem Recht der privaten Organisationen und damit auch mit dem zweckgerichteten Zusammenwirken aufgrund privatrechtlichen Vertrags. Ein gewisses gesellschaftsrechtliches Grundverständnis ist für das Verständnis des Unternehmenssteuerrechts unerlässlich. Zudem sind Grundzüge des Gesellschaftsrechts nach § 37 Abs. 3 Nr. 5 StBerG Gegenstand der Steuerberaterprüfung. Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden zunächst einige Grundbegriffe (dazu sogleich, Kap. I.) geklärt werden, bevor im Überblick die Grundlagen des Rechts der Personengesellschaften (vgl. dazu unten Kap. II. und III.) vermittelt werden.
Vgl. zu dieser Thematik auch das Schaubild auf S. 587, in dieser Ausgabe NWB EAAAF-00951.
I. Grundbegriffe
1. Gesellschaftsvertrag
Gesellschaften entstehen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Gesellschaftsvertrag). Der Grundtypus des Gesellschaftsvertrags ist in § 705 BGB geregelt. Auf diesen Vertrag sind – von einigen Sonderregeln abgesehen – die Vorschriften der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre anwendbar. Insbesondere erfolgt der Abschluss des Gesellschaftsvertrags – wie ...