GNotKG § 96

Kapitel 3: Notarkosten

Abschnitt 4: Wertvorschriften

Unterabschnitt 1: Allgemeine Wertvorschriften

§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAF-00957