GNotKG § 96
Kapitel 3: Notarkosten
Abschnitt 4: Wertvorschriften
Unterabschnitt 1: Allgemeine Wertvorschriften
§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung
Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.
Fundstelle(n):
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MAAAF-00957