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GNotKG § 66

Kapitel 2: Gerichtskosten

Abschnitt 2: Wertvorschriften

Unterabschnitt 2: Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 66 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAF-00957

1Anm. d. Red.: § 66 weggefallen gem. Gesetz v. 23. 7. 2013 (BGBl I S. 2586) mit Wirkung v. 1. 9. 2013.

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