GNotKG § 101

Kapitel 3: Notarkosten

Abschnitt 4: Wertvorschriften

Unterabschnitt 2: Beurkundung

§ 101 Annahme als Kind

In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 Euro.

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MAAAF-00957