Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung der Erbschaftsteuer: Wesentliche Kritikpunkte am Beschluss der Bundesregierung
Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen
[i]Zum Referentenentwurf s. Eisele, NWB 24/2015 S. 1754; ders., NWB 25/2015 S. 1824; ders., NWB 26/2015 S. 1905; zum Kabinettsbeschluss s. Eisele, NWB 30/2015 S. 2202Mit Urteil vom - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) hat das BVerfG die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG mit Art. 3 Abs. 1 GG als unvereinbar erklärt und dem Bundesgesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum gesetzt. Im Rahmen des Reformvorhabens hatte das BMF zunächst Ende Februar 2015 ein „Eckwerte-Papier“ vorgelegt (vgl. hierzu ausführlich Englisch, DB 2015 S.637; Hechtner, ), welches durch den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ vom konkretisiert wurde (zum Referentenentwurf vgl. ausführlich Eisele, ). Kurz vor der Sommerpause wurde der Referentenentwurf durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom von einem leicht überarbeiteten Gesetzentwurf abgelöst (vgl. zu den Abweichungen der beiden Entwürfe ebenfalls Eisele, ).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .