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Neuregelung der Erbschaftsteuer: Wesentliche Kritikpunkte am Beschluss der Bundesregierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-00879 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes wird vielen fiskalischen und politischen Interessen gerecht, verfehlt jedoch die verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Praxistest. Es ist zweifelhaft, ob und wieweit die „minimalinvasiven“ Änderungen der Verschonungsregelung die Vorgaben der maßgebenden Entscheidungen des BVerfG berücksichtigt haben. Der administrative Aufwand, die zeitlichen Vorgaben sowie absehbaren Streitpunkte werden sicherlich zeitnah von den Gerichten geprüft werden. Eine gewisse Rechtssicherheit kann nur eine mögliche vorweggenommene Erbfolge vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bieten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Begünstigungsfähiges Vermögen: [i]Abgrenzung des begünstigten Vermögens nach dem HauptzweckDie neu definierte Voraussetzung des „betriebsnotwendigen Vermögens“ (§ 13b Abs. 3 ErbStG-E) dürfte in der Praxis schwer abgrenzbar sein. U. E. muss auch der Begriff des Hauptzwecks bereits im Gesetz klarer definiert werden und es muss Berücksichtigung finden, dass ein Betrieb mehrere unterschiedlich gewichtete Hauptzwecke haben kann.
Die vorgesehene Zuordnung der Wirtschaftsgüter in betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig erscheint ...