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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren
Anmerkung zum
[i]BFH, Urteil vom 9. 12. 2014 - X R 12/12 NWB LAAAE-89753 Der NWB LAAAE-89753 zu der Frage entschieden, zu welchem Zeitpunkt eine Einkommensteuerforderung insolvenzrechtlich begründet worden ist. Je nachdem, ob dieser vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt, liegen entweder Insolvenzforderungen vor, die „nur“ zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, oder sonstige Masseverbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter aus der Masse zu entrichten hat. Entscheidend ist der Zeitpunkt, [i]NWB Intensivkurs „Insolvenzsteuerrecht“ am 19. 9. 2015 in Berlin, am 24. 10. 2015 in Nürnberg und am 14. 11. 2015 in Mannheimzu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht worden ist. Dies wiederum hängt häufig von der Art der Gewinnermittlung ab. Bilanziert der Insolvenzschuldner oder beginnt er bereits vor der Insolvenzeröffnung mit der Betriebsaufgabe, gilt das Realisationsprinzip. Hiernach ist die Einkommensteuerforderung bereits begründet, wenn (etwa) die Forderung realisiert ist. Gilt hingegen das Zuflussprinzip, weil der Insolvenzschuldner bislang eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt, ist die tatsächliche Vereinnahmung entscheidend. Soweit Personengesellschaften oder ...