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Lohnsteuer | Aufwendungen einer Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen
Die Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin, so das führt auch dann nicht zu Werbungskosten, wenn die Verkäuferin verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen.
Die Klägerin ist als Verkäuferin in einem Schuhhaus tätig, das einer Kette angehört. In den „Servicestandards“ der Schuhhauskette ist festgelegt, dass jede Mitarbeiterin während der Arbeit „sauber geputzte Schuhe aus eigenem Haus“ tragen muss. Für den Erwerb entsprechender Schuhe machte die Klägerin im Streitjahr 2013 neben weiteren Aufwendungen 849 € als Werbungskosten geltend. Diese berücksichtigte das Finanzamt nicht, weil es sich bei den Schuhen nicht um typische [i]Grundlagen „Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung“ NWB BAAAE-52183 Berufskleidung handele. Demgegenüber trug die Klägerin vor, diese Schuhe nur wäh...