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Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines betrieblichen Wirtschaftsguts
Im Veräußerungsfall ist bei einem zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgut (hier: als mobiles Verkaufsbüro genutztes Wohnmobil) als Veräußerungsgewinn auch dann die Differenz zwischen Buchwert und Veräußerungspreis anzusetzen, wenn zuvor ein Teil der Absetzungen für Abnutzung für das Wirtschaftsgut als unangemessene Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG behandelt worden ist und deswegen den betrieblichen Gewinn nicht gemindert hat (Festhaltung an der BFH-Rechtsprechung; Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG).
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG dürfen andere als die in den Nr. 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Dass der Stpfl. vor der Veräußerung eines Wir...