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Anpassung des Mindestunterhalts von Kindern
[i] Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. Die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag soll beendet und künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte [i]Zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle Viefhues, NWB 34/2015 S. 2490Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Es sollen daher insbesondere die Regelungen im FamFG zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens, zu den Einwendungen des Antragsgegners, zum Übergang in das streitige Verfahren und zum Formularzwang geändert werden. Schließlich sind im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen vorgesehen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengericht...