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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 913

Auswirkungen des BilRUG auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss

Maria Jaufmann und Univ. Professor Patrick Velte

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-98359 Der deutsche Bundestag hat am das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Auch der Bundesrat hat am dem Gesetz zugestimmt. Die wesentlichen Änderungen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss betreffen die Nutzungsdauer für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen bei Kapitalgesellschaften, den Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses in der GuV, die Neudefinition der Umsatzerlöse sowie diverse Anhangangaben.

Ausführlicher Beitrag s. .

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und derivativer Geschäfts- oder Firmenwert: [i]infoCenter „Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte/-gegenstände“ NWB LAAAC-46008 Sofern in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens und eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich geschätzt werden kann, sind planmäßige Abschreibungen über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen. Bei verlässlicher Schätzung ist hingegen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer heranzuziehen.

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