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BFH 10.03.2015 VI R 60/11, StuB 15/2015 S. 605

Einkommensteuer | Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für die Adoption von Kindern sind keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. des § 33 EStG (Bezug: § 33 EStG).

Praxishinweise

Damit hält der BFH weiter an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Auch wenn Ehegatten infolge Sterilität keine eigenen Kinder haben können, so können Adoptionskosten gleichwohl im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen nicht mit Krankheitskosten gleichgestellt werden.

– jh –

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