NWB-EV Nr. 8 vom Seite 253

Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuerreform

Verena Fuß | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Höne kommentiert den Entwurf ab Seite 265 und stellt den derzeitigen Stand der Befreiungsvorschriften anhand erläuternder Beispiele dar.

Letztwillige Verfügungen und Pflichtteilsrecht

Abkömmlinge haben einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie durch letztwillige Verfügungen vom Erbe ausgeschlossen sind. Durch die individuelle Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen kann der spätere Erblasser aber den nach seinem Tod entstehenden Pflichtteilsanspruch erhöhen oder senken. Dies ist vor allem im Hinblick auf die späteren Erben wichtig, die anderenfalls u. U. mit erheblichen finanziellen Belastungen durch geltend gemachte Pflichtteilsansprüche konfrontiert werden. Tölle zeigt ab Seite 275, wie künftige Pflichtteilsansprüche bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen berücksichtigt werden sollten.

Korrekturmöglichkeiten nach dem Erbfall

Berliner Testamente, in denen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben und die Kinder als Schlusserben einsetzen, erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist aber von Nachteil, dass der Nachlass des Erstversterbenden zweimal der Besteuerung unterliegt und die Freibeträge der Kinder nach dem ersten Erbfall untergehen. Welche Möglichkeiten es gibt, auch nach dem Todesfall die Erbschaftsteuerbelastung abzumildern, zeigt Kaya ab Seite 281.

Börsenlexikon

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Beste Grüße

Verena Fuß

Fundstelle(n):
NWB-EV 8/2015 Seite 253
NWB IAAAE-96493