Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuerreform
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Höne kommentiert den Entwurf ab Seite 265 und stellt den derzeitigen Stand der Befreiungsvorschriften anhand erläuternder Beispiele dar.
Letztwillige Verfügungen und Pflichtteilsrecht
Abkömmlinge haben einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie durch letztwillige Verfügungen vom Erbe ausgeschlossen sind. Durch die individuelle Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen kann der spätere Erblasser aber den nach seinem Tod entstehenden Pflichtteilsanspruch erhöhen oder senken. Dies ist vor allem im Hinblick auf die späteren Erben wichtig, die anderenfalls u. U. mit erheblichen finanziellen Belastungen durch geltend gemachte Pflichtteilsansprüche konfrontiert werden. Tölle zeigt ab Seite 275, wie künftige Pflichtteilsansprüche bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen berücksichtigt werden sollten.
Korrekturmöglichkeiten nach dem Erbfall
Berliner Testamente, in denen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben und die Kinder als Schlusserben einsetzen, erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist aber von Nachteil, dass der Nachlass des Erstversterbenden zweimal der Besteuerung unterliegt und die Freibeträge der Kinder nach dem ersten Erbfall untergehen. Welche Möglichkeiten es gibt, auch nach dem Todesfall die Erbschaftsteuerbelastung abzumildern, zeigt Kaya ab Seite 281.
Börsenlexikon
In Ihrer NWB Datenbank haben wir für Sie ein Börsenlexikon aufbereitet, in dem in über 300 Begriffen Themen aus der Börsen- und Finanzwelt kurz und prägnant dargestellt werden und Sie Informationen zur Gestaltung und steuerlichen Behandlung einzelner Anlageformen finden. In loser Folge stellen wir Ihnen hier einzelne Begriffe vor, diese Woche den Begriff „Medienfonds“ NWB MAAAE-51540.
Beste Grüße
Verena Fuß
Fundstelle(n):
NWB-EV 8/2015 Seite 253
NWB IAAAE-96493