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NWB EV 8/2015 S. 263

Erbrecht – Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht (BGH)

Der für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat sich mit der Frage befasst, ob eine im Zusammenhang mit einem Erbverzicht gewährte Zuwendung als unentgeltlich Schenkung anzusehen ist. Von der Beantwortung dieser Frage hing im Streitfall die Zulässigkeit eines Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks ab ().

Hintergrund: Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des groben Undanks schuldig macht (§ 530 BGB).

Der Kläger verlangt im Streitfall die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, von denen er geltend macht, er habe sie der Beklagten, seiner Tochter aus erster Ehe, geschenkt. Der Kläger stützte ...

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