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Maßnahmen zur Implementierung des Country-by-Country Reportings und des Informationsaustauschs
[i]OECD, BEPS-Aktion 13, Maßnahmenpaket vom 8. 6. 2015 (englisch) unter http://go.nwb.de/9vlglDie OECD hat am ein 44seitiges Maßnahmenpaket zur Implementierung des Country-by-Country Reportings veröffentlicht. Ziel der Vorschläge ist die rasche und gleichartige Einführung der Vorgaben im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation – dazu sind modellhafte Vorschriftenvorschläge beigefügt. Insgesamt soll der Schutz der Vertraulichkeit zugunsten der Unternehmen (Steuer- und Betriebsgeheimnisse) gleichrangig neben dem Ziel der Transparenz zugunsten der Steuerbehörden stehen. Der Hinweis erfolgt an dieser Stelle unter besonderem Hinweis auf die drei Vorschläge zum Informationsaustausch der Steuerbehörden für Zwecke des CbC Reportings und zwar entweder (1.) nach einem multilateralen Abkommen über Amtshilfe in Steuersachen oder (2.) durch ein zweiseitiges Steuerabkommen oder (3.) nach einem Tax Information Exchange Agreement (TIEA).