Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Immaterielle Wirtschaftsgüter in der aktuellen BEPS-Diskussion
[i]IWG sind für Konzerne maßgebend für interne GewinnverteilungBei vielen Unternehmen werden immaterielle Wirtschaftsgüter (IWG) als wesentlicher Werttreiber in der Wertschöpfungskette angesehen. Aus diesem Grund spielen IWG für konzerninterne Verrechnungspreise beispielsweise bei Auftragsforschungsstrukturen und Zentralisierung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an IWG eine große Rolle. Da IWG somit letztlich oft maßgebend für die konzerninterne Verteilung von Gewinnen sind, stehen sie auch in den jüngsten Veröffentlichungen der OECD im Fokus. Vor allem das Thema Risiko und Kontrolle ist hierbei wesentlich. Die aktuellen Diskussionsentwürfe der OECD belegen dies.
I. Hintergrund
[i]Vgl. näher dazu Dawid/Schwerdt/Stumpf, IWB 24/2014 S. 910 NWB RAAAE-81219 Die aktuelle BEPS-Diskussion zu Verrechnungspreisen bei immateriellen Wirtschaftsgütern begann mit den ersten beiden Entwürfen (vom und ) zur Überarbeitung von Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-Leitlinien), die mit der neuesten Veröffentlichung im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 8 vom bereits finale Teilabschnitte enthält.
[i]Tatsächliche Zuordnung der Erträge aus IWG muss nicht den vertraglich geregelten Bedingungen entsprechenHierbei wurde insbesondere festgehalten, dass Risiko und Kontrolle maßgebend für die Zuordnung von Erträgen aus IWG sein sollen. Die vertragliche Zuordnung ist ...