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Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit
§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Stpfl. gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört (Bezug: § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG).
Allein stehende Stpfl. können einen Entlastungsbetrag i. H. von 1.308 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Stpfl. gemeldet ist (§ 24b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG). Die Meldung beim alleinstehenden Elternteil begründet kraft Gesetzes eine nicht widerlegbare Vermutung, dass das Kind zu seinem Haushalt gehört. Er erhält den Entlastungsbetrag daher auch dann, wenn das Kind tatsächli...