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BFH 16.04.2015 IV R 44/12, StuB 14/2015 S. 555

Kein Betriebsausgabenabzug für Notarkosten im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft

Die Auswechslung der Gesellschafter aufgrund einer Anteilsübertragung betrifft grundsätzlich nur das Gesellschaftsverhältnis, so dass der Betrieb der Gesellschaft dadurch i. d. R. unberührt bleibt. Die Übernahme der den Gesellschaftern durch die Anteilsübertragung entstehenden Kosten ist daher regelmäßig nicht betrieblich veranlasst (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde einer KG der Betriebsausgabenabzug für die Notarkosten anlässlich der Übertragung von Kommanditanteilen zwischen Familienangehörigen versagt.

– jh –

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