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RENO Nr. 10 vom Seite 2

Gebühren in der besonderen Gerichtsbarkeit, Teil 3

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Wird der Rechtsanwalt in der Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit tätig, sind bei den Gebühren einige Besonderheiten zu beachten. Diese Beitragsserie soll die Vergütungsabrechnung in der besonderen Gerichtsbarkeit erläutern und hilfreiche Tipps geben.

In diesem Teil geht es um steuerrechtliche Angelegenheiten (Finanzgericht).

Abrechnung nach StBVV

Wird der Rechtsanwalt in einer steuerrechtlichen Angelegenheit tätig, ist zunächst zu prüfen, ob seine Tätigkeit evtl. gem. § 35 RVG nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier den §§ 23 bis 39 i. V. m. den §§ 10 bis 13 zu ermitteln ist.

Steuerberatende Tätigkeit

Es sind u. a. folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts nach der StBVV abzurechnen:

  • Einkommensteuererklärung

  • Körperschaftsteuererklärung

  • Umsatzsteuerklärung

  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen

  • Kapitalertragsteueranmeldung

  • Lohnsteuer-Anmeldung

  • Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

  • Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft

  • Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Teilnahme an Prüfungen

  • Verfahren der Selbstanzeige

  • Besprechungen m...