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RENO Nr. 10 vom Seite 6

Das Mahnverfahren, Teil 2

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Im Anschluss an den ersten Beitrag zum Thema Mahnverfahren aus , machen wir hier anhand von Fallbeispielen weiter mit den Gebühren der Rechtsanwälte der Antragsteller und Antragsgegner unter Berücksichtigung der Anrechnung der vorgerichtlichen und sich ggf. anschließenden gerichtlichen Tätigkeit.

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides

Fall: Der Rechtsanwalt beantragt im Auftrag des Antragstellers wegen einer Forderung von 3.000 € einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht. Der Mahnbescheid wird erlassen und zugestellt. Anschließend bittet der Mandant um die Kostenrechnung.

Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG.

Beispiel

Gegenstandswert: 3.000 €


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
1,0 Verfahrensgebühr, Nr. 3305 VV RVG
201,00 €
+
Pauschale für Post und Telekommunikation,
Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
=
Zwischensumme netto
221,00 €
+
19 % USt, Nr. 7008 VV RVG
41,99 €
=
Gesamtbetrag
262,99 €

Vorzeitige Beendigung

Fall: Der Rechtsanwalt beantragt im Auftrag seines Mandanten beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides über eine Forderung von 3.000 €. Noch bevor der Antrag beim A...