Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 8 vom Seite 27

Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss

Jaroslawa Gall, Rechtsanwaltsfachangestellte; Dortmund

Nicht immer darf man sich mit „einfachen“ Arbeiten auseinandersetzen. Manchmal flattert ein Posteingang auf den Tisch mit einem Streitwertbeschluss. Jetzt stellt sich die Frage, welche Frist eingetragen werden soll bzw. muss, um nicht Gefahr zulaufen, mögliche Rechtsmittel zu versäumen. Auch für Auszubildende ist es sehr wichtig, diese Fristen zu kennen und die Arten der Streitwertbeschlüsse zu unterscheiden, da auch im Rahmen von Kostenfestsetzungsverfahren die Streitwerte überprüft werden müssen. Im Folgenden soll die Thematik eingehender erläutert werden.

Einführung

Nicht immer entspricht der festgesetzte Streitwert den Vorstellungen des Rechtsanwalts, denn die Festsetzung hat Auswirkungen auf dessen Gebühren. Zu unterscheiden sind zwei Fälle:

  1. Das Gericht setzt den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert fest (§ 63 GKG);

  2. Der Gegenstandswert für die Gerichtsgebühren entspricht nicht dem Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren oder es fehlt an einem solchen Wert (§ 33 RVG).

Festsetzung nach § 63 GKG

Wenn das Gericht den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert nach Abschluss des Verfahrens festsetzt (§ 63 Abs. 2 GKG), so gilt dieser grundsätzlich direkt auch für die Anwaltsgebühre...