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Anrechnungsvorschriften des RVG
In den Ausgaben 02/14, 04/14, 05/14, 06/14 und 07/14 sind die im RVG vorhandenen Anrechnungsvorschriften erläutert worden. Die nachfolgenden Übungsaufgaben dienen der Wiederholung und ggf. zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Aufgaben und Lösungen
Welche Anrechnungsvorschrift wird nachfolgend gesucht?
Die Terminsgebühr, die dem Rechtsanwalt im Mahnverfahren entstanden ist, wird auf die Terminsgebühr im nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet.
Die Erstberatungsgebühr wird in voller Höhe auf die Gebühr für die nachfolgende sonstige Tätigkeit angerechnet.
Auf die 1,3 Verfahrensgebühr für eine Klage rechnet der Rechtsanwalt die Hälfte der Geschäftsgebühr für die vorhergehende außergerichtliche Tätigkeit an.
Dem Mandanten wurde Beratungshilfe bewilligt. Gegenüber der Landeskasse wird eine Geschäftsgebühr i. H. v. 85 € abzüglich einer Beratungsgebühr i. H. v. 35 € abgerechnet.
Die Verfahrensgebühr für das vereinfachte Verfahren im Kindesunterhaltsverfahren wird auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens angerechnet.
Der Rechtsanwalt rechnet wegen der bewilligten Prozesskostenhilfe gegenüber der ...