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BMF | Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Beker und Anwendung des § 34c EStG auf Altfälle
Das BMF hat am sein Schreiben vom (- IV B 3 - S 2293/09/10005-04 NWB AAAAE-45265) aufgehoben. Damit reagierte die Finanzverwaltung auf die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Beker, mit der die frühere deutsche Vorschrift zur Anrechnung ausländischer Steuern und insbesondere die Berechnung des Höchstbetrags als europarechtswidrig beurteilt worden war ( NWB UAAAE-31649, Beker). Damit [i]Zur EuGH-Entscheidung in der Rs. Beker s. Thömmes, IWB 8/2013 S. 293 NWB PAAAE-34328 sind die verfahrenstechnischen Fragen zugunsten vieler Steuerpflichtiger für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2014 geklärt: Bei vorläufiger Festsetzung der Steuer erfolgt die Änderung von Amts wegen, wenn dies zu einer Steuerminderung führt. Für spätere Veranlagungszeiträume gilt die Neuregelung des § 34c EStG i. d. F. des ZollkodexAnpG vom (BGBl 2014 I S. 2417).