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BGH 28.04.2015 XI ZR 378/13, NWB 29/2015 S. 2130

Wertpapierrecht | Aufklärungspflicht bei Swap-Geschäften

Sog. Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde, die ausschließlich der Erzielung eines Spekulationsgewinns dienen, sind weder wegen einer Überschreitung des der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Wirkungskreises unwirksam noch wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig. Ein Swap-Geschäft ist allerdings sittenwidrig und nichtig, wenn es darauf angelegt ist, den Vertragspartner der Bank von vornherein chancenlos zu stellen (hierzu NWB IAAAD-41204). Der BGH hat ferner deutlich gemacht, dass die beratende Bank im [i]infoCenter „Termingeschäfte/Derivate“ NWB QAAAC-44716 Zweipersonenverhältnis grds. bei allen Swap-Geschäften, denen kein konnexes Grundgeschäft zugeordnet ist, verpflichtet ist, unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflik...

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