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Grundlagen - Stand: 28.09.2024

Termingeschäfte / Derivate

Roland Ronig
Verlustverrechnungseinschränkung für Termingeschäftsverluste in der Abgeltungsteuer

Verluste aus Termingeschäften dürfen ab 2021 nur in Höhe von 20.000 Euro mit Termingeschäftsgewinnen und mit Einkünften aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Eine entsprechende Verrechnungsgrenze gilt für die nicht ausgeglichenen Verluste je Folgejahr. Der BFH äußert im ADV-Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken gegen die ab 2021 geltende Verlustverrechnungsregelung. Mittlerweile ist das erste Revisionsverfahren zu dieser Thematik unter dem Az. VIII R 11/24 beim BFH anhängig

I. Definition von Termingeschäften und Derivaten

Ein Termingeschäft ist eine vertragliche Vereinbarung, eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsguts zu einem bestimmten Preis und zu einem vorab festgelegten Termin abzunehmen bzw. zu liefern. Hierbei unterscheidet man unbedingte Termingeschäfte (z.B. Futures, Forwards) und bedingte Termingeschäfte (z.B. Optionen). Zertifikate gehören demgegenüber zu den Kassageschäften und sind daher keine Termingeschäfte.

Derivate sind Finanzinstrumente, die aus anderen Finanzprodukten (sog. Basiswerte oder Underlying) abgeleitet sind. Somit hängt auch der Preis des Derivates vom Basiswert ab.

Auch strukturierte Produkte (Wandel-, Options-, Aktien- und Umtauschanleihen), auf welche im Folgenden nicht eingegangen wird, beinhalten neben Anleihekomponenten auch Derivate.

II. Überblick

1. Produkte

Im Wesentlichen sind folgende Produkte zu unterscheiden:

  • Optionen

  • Futures / Forwards

  • Swaps

  • Zinsbegrenzungsvereinbarungen

Darüber hinaus werden durch sog. Kreditderivate (z.B. Credit Linked Notes, Credit Default Options, Credit Default Swaps und Total Return Swaps) Risiken in Zusammenhang mit der Kreditvergabe abgedeckt. Diese treten regelmäßig nur im Bankenbereich auf.

2. Einteilung

a) Risikoprofil

Bei einem symmetrischen Risikoprofil stehen sich die Gewinnchancen und Verlustrisiken der Vertragspartner spiegelbildlich gegenüber. Dies ist bei unbedingten Termingeschäften der Fall.

Bedingte Termingeschäfte weisen sich durch ein asymmetrisches Risikoprofil aus. Während der „Einsatz” des Käufers auf die Optionsprämie begrenzt ist, ist das Risiko des Verkäufers (Stillhalter) theoretisch unbegrenzt.

b) Börsenhandel/außerbörslicher Handel

Der Börsenhandel von Derivaten findet regelmäßig an

  1. in- und ausländischen Terminbörsen (z.B. EUREX)

  2. unter Verwendung standardisierter Verträge

  3. sowie gegen Gewährung von Sicherheitsleistungen (Margin) statt.

Im außerbörslichen Handel werden die Verträge individuell abgeschlossen (OTC-Geschäfte = over the counter).

3. Beendigung des Geschäfts

Die Geschäfte laufen regelmäßig bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Ob das Geschäft letztlich ausgeführt wird, hängt davon ab, ob es sich um ein bedingtes oder unbedingtes Geschäft handelt.

Auch Derivate/Termingeschäfte können vorzeitig beendet werden:

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (i.d.R. bei außerbörslichen Geschäften)

  • Glattstellung (Abschluss eines Gegengeschäftes, wodurch beide Geschäfte sich gegenseitig aufheben)

  • Verkauf/Übertragung an einen Dritten

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