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Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-93475 Mit Urteil vom - IV R 29/12 NWB OAAAE-88378 hat der BFH eine Grundsatzentscheidung gefällt, wonach eine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs des Verpächters gegen den Pächter auch dann nicht besteht, wenn dieser seiner vertraglich vereinbarten Pflicht zur Instandhaltung des Pachtgegenstands nicht fristgerecht nachgekommen ist. Dies gilt für den Gesellschafter einer Personengesellschaft auch dann, wenn die Gesellschaft in ihrer Gesamthandsbilanz eine Rückstellung für rückständige Instandhaltungsverpflichtungen passiviert hat. Das Urteil hat grundlegende Bedeutung für alle bilanzierenden Verpächter und Vermieter.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sachverhalt
[i]FG Köln: Passivierung einer Rückstellung für rückständige Instandhaltungsverpflichtungen ...Die Klägerin (T-KG) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG eine Klinik. Einzige Kommanditistin ist die M-GmbH & Co. KG (M-KG). Das Klinikgrundstück einschließlich der vorhandenen Betriebsvorrichtungen hat die T-KG von der M-KG gepachtet. Gemäß Pachtvertrag ist die Pächterin zur Instandhaltung des Pachtgegenstands verpflichtet.
In ihrer Gesamthandsbilanz zum passivierte die T-KG eine Rückstellung für rückständige Instandhaltungsverpflichtungen gegenüber der M-KG. Dabei...