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Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs
[i]BFH, Urteil vom 12. 2. 2015 - IV R 29/12 NWB OAAAE-88378 Mit Urteil vom - IV R 29/12 NWB OAAAE-88378 hat der BFH eine Grundsatzentscheidung gefällt, wonach eine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs des Verpächters gegen den Pächter auch dann nicht besteht, wenn dieser seiner vertraglich vereinbarten Pflicht zur Instandhaltung des Pachtgegenstands nicht fristgerecht nachgekommen ist. [i]Broemel/Endert, Korrespondierende Bilanzierung und Instandhaltungsansprüche, BBK 10/2015 S. 446Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft den Pachtgegenstand an die Gesellschaft verpachtet hat und die Gesellschaft in ihrer Gesamthandsbilanz eine Rückstellung für rückständige Instandhaltungsverpflichtungen passiviert hat. Das Urteil hat grundlegende Bedeutung für alle bilanzierenden Verpächter und Vermieter.
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I. Sachverhalt
[i]FG Köln, Urteil vom 27. 6. 2012 - 15 K 3929/10 NWB YAAAE-17020 Die Klägerin (im Folgenden: T-KG) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG eine Klinik. Einzige Kommanditistin ist die M-GmbH & Co. KG (im Folgenden: M-KG). Das Klinikgrundstück einschließlich der vorhandenen Betriebsvorrichtungen hat die T-KG von der M-KG gepach...