Aktivierung Instandhaltungsanspruch gegenüber Pächter
Leitsatz
Bildet die grundstückspachtende Mitunternehmerschaft, der die Instandhaltung der Pachtsache obliegt, eine Rückstellung für
diese Instandhaltungsverpflichtung, so ist in der Sonderbilanz des verpachtenden Mitunternehmers ein Instandhaltungsanspruch
in gleicher Höhe zu aktivieren. Eine entsprechende Aktivierung erfolgt bei der Besitzgesellschaft einer Betriebsaufspaltung,
wenn bei der Betriebsgesellschaft eine Rückstellung für die Instandhaltungsverpflichtung gebildet wurde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): Nr. 1/2013 S. 62 BB 2012 S. 2619 Nr. 42 BBK-Kurznachricht Nr. 22/2012 S. 1007 EStB 2013 S. 140 Nr. 4 KÖSDI 2013 S. 18202 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2013 S. 70 YAAAE-17020
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