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Grundsteuer | Einheitsbewertung des Grundvermögens – Verfassungsbeschwerde erneut erfolglos
Mit Beschluss vom hat die 1. Kammer des 2. Senats beim BVerfG eine unter dem Aktenzeichen 2 BvR 287/11 anhängige Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen. Besondere Gründe hat das Gericht nicht genannt; es hat lediglich ausgeführt, dass die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Insbesondere setze sie sich nicht mit der Auffassung des BFH auseinander, die Grundsteuerbefreiung stelle eine negative Staatsleistung zugunsten korporierter Religionsgesellschaften dar.
Der Verfassungsbeschwerde vorangegangen war das (BStBl 2011 II S. 48). Nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde wurde das Verfahren schließlich am in die Datenbank des BFH aufgenommen. Das Verfa...