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Spende an eine Stiftung vor deren Rechtswirksamkeit
BFH erteilt sog. Vorstiftung eine Absage – gibt aber Hinweise zum Überbrücken einer Interimsphase
[i]BFH, Urteil vom 11. 2. 2015 - X R 36/11 NWB OAAAE-87704 Mit Urteil vom - X R 36/11 NWB OAAAE-87704 hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob eine Vorstiftung vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft einer GmbH denkbar ist oder nicht. Der erkennende Senat hat dieses Mal, anders als in den BFH-Urteilen [i]Grundlagen „Stiftung“ NWB FAAAE-30763 vom - I R 85/02 (BStBl 2005 II S. 149) und vom - I R 31/10 NWB QAAAE-03542, die Frage entschieden.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Muster „Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung“ NWB TAAAB-63630
Muster „Satzung einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung“ NWB CAAAD-31081
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I.
[i]Stiftungsgründung mit Satzungsregelung, dass Stiftung mit „Genehmigung“ in Kraft treten sollIn einem Stiftungsgeschäft vom verpflichteten sich die Klägerin und ihre Schwester, noch im Jahr 2007 jeweils 300.000 € in das Stiftungskapital der zu errichtenden E-Stiftung zu zahlen. Am selben Tag gaben sie der Stiftung die Satzung, die laut § 15 mit Bekanntgabe der „Genehmigung“ durch die Stiftungsbehörde in Kraft treten sollte. Am gingen die Urkunden über die Satzung und das Stiftungsgeschäft beim zuständigen Finanzamt mit der Bitte ...