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Forstwirtschaftliche Aspekte bei der Bestimmung des Wirtschaftsguts „Baumbestand“
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-93068 In seinen beiden Entscheidungen vom - IV R 67/05 (BStBl 2008 II S. 960) und IV R 50/07 (BStBl 2008 II S. 968) hat der BFH den „Bestand“ als das maßgebliche Wirtschaftsgut im Wald herausgearbeitet. Viele Einzelfragen blieben jedoch noch offen. Auch das (BStBl 2012 I S. 595) hat nicht alle Fragen geklärt. In der Folgezeit wurden insbesondere die „1-ha-Grenze“ sowie die „10-%-Grenze“ kontrovers diskutiert. Nun hat der NWB SAAAE-88757 erneut zum Thema Wirtschaftsgut „Baumbestand“ Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Urteil des BFH vom 18. 2. 2015 - IV R 35/11
Mit seinem Urteil vom - IV R 35/11 NWB SAAAE-88757 hat der BFH nun Folgendes entschieden:
[i]Einschlag in der Endnutzung führt zur AbspaltungDer Einschlag einzelner hiebsreifer Bäume in der Endnutzung führt zu einer Abspaltung eines Teilbetrags vom Buchwert des stehenden Holzes. Die Buchwertabspaltung ist allerdings nur bis zur Höhe des Teilwerts des jeweiligen Bestands zulässig. Reine Durchforstungsmaßnahmen lassen den Buchwert des stehenden Holzes unberührt.
[i]Anlage von Rückegassen führt nicht zur AbspaltungEinschläge zur Anlage von befestigten Wirtschaftswegen oder Lagerplätzen führen immer zur Abspaltung des auf das eingeschlagene Holz entfa...