Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reinvestitionsrücklage – EuGH fordert keine Ausdehnung auf das EU-/EWR-Ausland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-93066 Der EuGH hat die Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG mit Urteil vom - Rs. C-591/13 NWB VAAAE-89472 für unionsrechtswidrig erklärt. Die Regelung erlaubt es, den Gewinn aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen und die Steuer erst bei der späteren Veräußerung des Ersatzwirtschaftsguts zu zahlen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Ersatzwirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört. Der EuGH entschied, dass die Regelung nicht mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV sowie Art. 31 des EWR-Abkommens vereinbar ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die Entscheidung des EuGH
[i]EuGH fordert nicht die Ausdehnung des § 6b EStG auf EU/EWRDer EuGH hat seine gefestigte Rechtsprechung zur Wegzugsbesteuerung vollinhaltlich auf den vorliegenden Fall übertragen. Es ging ihm um eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Besteuerung der stillen Reserven aus dem veräußerten Wirtschaftsgut.
Er urteilte, dass die Situation, in der ein Ersatzwirtschaftsgut im Inland angeschafft werde, objektiv mit der Situation vergleichbar sei, in der dies in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat geschehe. Die (zeitlich) unterschiedliche Besteueru...