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Reinvestitionsrücklage – EuGH fordert keine Ausdehnung auf das EU-/EWR-Ausland
Wird § 6b EStG erweitert oder abgeschafft oder gibt es einen dritten Weg?
[i]Anger/Wagemann, EuGH: Inlandsbezug in § 6b EStG ist unionsrechtswidrig, NWB 20/2015 S. 1440Ganz aktuell hat der NWB VAAAE-89472 entschieden, dass die Reinvestitionsrücklagenregelung des § 6b EStG unionsrechtswidrig ist. Er fordert dennoch nicht, dass künftig auch Reinvestitionen in Wirtschaftsgüter einer EU-/EWR-Betriebsstätte zu begünstigen sind, sondern hält eine Stundung der Steuer alternativ zur sofortigen Erhebung für eine verhältnismäßige Lösung. In einer weiteren, am – also kurz nach dem Urteil zu § 6b EStG – gefällten Entscheidung in der Rs. „Verder LabTec“ NWB YAAAE-91181 hat er bekräftigt, dass eine über fünf Jahre gestreckte Besteuerung stiller Reserven bei Verbringung von Wirtschaftsgütern in eine EU-/EWR-ausländische Betriebsstätte eine verhältnismäßige Stundungsregelung darstellt. Damit dürfte der Weg für den Gesetzgeber zur Anpassung des § 6b EStG an Unionsrecht vorgezeichnet sein.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
infoCenter „Reinvestitionsrücklage § 6b EStG“ NWB RAAAB-14448
Grundlagen „Reinvestitionsrücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung“ NWB RAAAE-54165
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in