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Körperschaftsteuer | Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Die unter den Aktenzeichen 2 BvR 1407/12 und 2 BvR 1608/12 anhängigen Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Körperschaft- bzw. Gewerbesteuerpflicht von Erstattungszinsen hat das nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Beschluss vom - I B 97/11 NWB PAAAE-04403 (BStBl 2012 II S. 697) hatte der BFH entschieden, dass Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen das Einkommen der Kapitalgesellschaften erhöhen. Die geänderte Rechtsprechung des VIII. Senats des NWB TAAAD-51331, BStBl 2011 II S. 503, für die Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2010), nach der auf die Festsetzung von Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, sei auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften nicht übertragbar.