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STFAN Nr. 2 vom Seite 20

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige

Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Christian Merker; München

Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung verabschiedet, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Durch dieses Gesetz werden die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige sowie für ein Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen deutlich verschärft. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen, die am in Kraft getreten sind.

Inhalt der Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige setzte bisher voraus, dass zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden. Das bedeutete, dass in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung ein Zeitraum von zehn Jahren und in allen anderen Fällen ein Zeitraum von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) maßgeblich war.

Der Gesetzgeber hat dies dahingehend geändert, dass die Angaben mindestens bis zu zehn Kalenderjahre vollständig erfolgen müssen. Begründet wird dies damit, dass die steuerliche Festsetzungsfrist sowohl in den Fällen besonders schwerer als auch in den Fällen der einf...