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RENO Nr. 5 vom Seite 22

Wie Anwälte werben dürfen

Rechtsanwaltsfachangestellter, Christian Noe B. A.; Leipzig

Der Markt der Rechtsdienstleistungen ist zuletzt immer weiter liberalisiert worden. Juristen können für ihre Kanzlei ideenreich die Werbetrommel rühren, Marketingstrategien austüfteln und Mandanten über digitale Kanäle ansprechen. Mitunter wird über das Ziel hinausgeschossen und unzulässig geworben. Was Anwälten erlaubt ist und welche Rechtsprechung sich hierzu entwickelt hat, erklärt dieser Beitrag.

Gestatten, dass wir uns einprägen?

Die Werbebranche lässt sich stets neue Wege einfallen, wie Produkte, Logos und Slogans von Dienstleistern und Unternehmen in den Köpfen individueller Zielgruppen landen. Seinerzeit umfasste das Repertoire Kugelschreiber oder Taschenkalender. Zwischenzeitlich ist das Internet ein entscheidendes Medium geworden.

Auch wir schätzen, dass der digitale Bereich weiter zunimmt, so wie es in den vergangenen Jahren zu beobachten war.“, erklärt Eva Melina Bauer, Referentin bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. „Dabei wird die traditionelle Werbung wie z. B. Inserate in Zeitungen oder Verzeichnissen wie den Gelben Seiten zwar nicht verschwinden, aber doch weiter abnehmen.“

Allerdings haben auch klassische Werbemittel und An...