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IK Nr. 2 vom Seite 7

Umsatzsteuer und Vorsteuer: So buchen Sie richtig

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Die Umsatzsteuer ist mit einem Anteil von rund 32 % an den gesamten Steuereinnahmen die bedeutendste Steuerquelle des Staates. Im Jahr 2013 betrug das Steueraufkommen 196.843 Mio. €. Daher ist es verständlich, dass Finanzämter bei dieser Steuer keinen Spaß verstehen, sie muss korrekt und pünktlich abgerechnet und überwiesen werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG).

Zehn wichtige Hinweise zur Umsatzsteuer

  1. Die Umsatzsteuer fällt beim Verkauf von Gütern und Dienstleistungen an. Dienstleistungen sind z. B. die Reparatur einer Maschine, die Reinigung der Büroräume oder die Vermittlung einer Lagerhalle durch einen Makler.

  2. Der Steuersatz beträgt aktuell regulär 19 %. Für einen kleinen Teil von Gütern, z. B. Lebensmittel oder Bücher, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Einige Dienstleistungen sind steuerfrei. Das sind z. B. bestimmte Leistungen der Kreditinstitute, wie der Wertpapierhandel oder die Kreditgewährung. Aber Achtung: Depotgebühren für die Wertpapierverwaltung oder ein Schließfach sind dagegen wieder umsatzsteuerpflichtig. Befreit von der Umsatzsteuer sind auch Grundstückskäufe und -verkäufe sowie Versicherungsprämie...