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Der Umgang mit sensiblen Daten im Personengesellschaftsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-92343 Gesellschafter von Personengesellschaften sind nicht selten daran interessiert, dass der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern z. B. Verfügungen über ihre Gesellschaftsanteile nicht bekannt werden. Dabei kann sich der Umfang der Geheimhaltung auf die Verfügung selbst und/oder auf die wirtschaftlichen Daten, insbesondere den Kaufpreis, erstrecken. Bei einem Verstoß gegen diese Interessen können Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung entstehen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
[i]Schutz personenbezogener DatenJeder Bürger und damit jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft hat das auf das Grundgesetz gestützte sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch dieses Recht sind als personenbezogen bezeichnete Daten vor Bekanntwerden geschützt, d. h. „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ dürfen ohne Zustimmung der Person nicht bekannt werden. Betroffen sind auch Daten zu finanziellen Aktivitäten.
Die Bedeutung dieses Rechts bei Personengesellschaften
[i]Gesellschafter kann sich jederzeit auf Persönlichkeitsrecht berufenDerartige Daten werden für Handelsbilanzen und Steuererklärungen von Per...