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Arbeitsrecht | Mindestlohn – Leistungsbonus wird einbezogen
Ein Leistungsbonus ist in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Da ein Leistungsbonus, anders als z. B. vermögenswirksame Leistungen, einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweist, handelt es sich um „Lohn im eigentlichen Sinn“, der in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist. Die Parteien streiten über die Frage, auf welche Gehaltsbestandteile der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) anwendbar ist: Die Klägerin wurde bei der [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 45/2014 S. 3410beklagten Arbeitgeberin zunächst mit einer Grundvergütung von 8,10 € pro Stunde vergütet. Daneben zahlte die Arbeitgeberin einen „freiwilligen Brutto/Leistungsbonus von max. 1,00 €, der sich nach der jeweilig gültigen Bonusregelung“ richtete. Anlässlich der Einführung des MiL...