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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit von Gesellschafterdarlehen auch ohne Krise
Die Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens binnen eines Jahres vor Stellung eines Insolvenzantrags setzt keine Krise der Gesellschaft voraus. S. 1822 [i]Stapper/Schädlich, NWB 51/2013 S. 4062Entsprechendes gilt für die Rückgewähr eines durch den Gesellschafter abgesicherten Kredits. Der BGH hat in seinen Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass es nach den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 und 2 InsO auf die Krise der Gesellschaft nicht mehr ankommt: Der Gesetzgeber hat mit § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in der Fassung des MoMiG bewusst auf das Merkmal der Kapitalersetzung verzichtet; die Bestimmung verweist vielmehr jedes Gesellschafterdarlehen bei Eintritt der Gesellschaftsinsolvenz in den Nachrang. Dasselbe gilt bezüglich der Neufassung von § 135 InsO. Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen sind daher inner...