Kreditsicherheiten, Umsatzrealisation, negative Zinsen
Die Stichworte in der Überschrift drücken das weite Spektrum der Inhalte dieser PiR-Ausgabe aus. In der Rubrik „“ stellt Jens Freiberg die Behandlung von Kreditsicherheiten zur Werthaltigkeitsermittlung für Finanzinstrumente nach den Regeln des gültigen, wenn auch nicht zwingend anzuwendenden IFRS 9 dar. Dem Wertminderungsmodell ist eine besonders hohe praktische Bedeutung beizumessen. Man erinnere sich an die teilweise grotesk wirkende Bilanzierungssituation innerhalb der großen Finanzkrise. Jedermann konnte die mangelnde Werthaltigkeit vieler Kreditengagements mit den Händen greifen. Gleichwohl hieß es: Wir dürfen nach IAS 39 gar keine Abschreibungen auf diese zweifelhaften Forderungen vornehmen. Das hat den IASB zur langwährenden Beratung über ein expected loss model gezwungen, das in seiner ganzen Komplexität in der Rubrik aus Sicht der zu berücksichtigenden Sicherheiten dargestellt wird. Der Herausgeber blickt in solchen Fällen gerne auf die Rechtslage nach HGB/EStG. Dort ist der Regelungsgehalt denkbar einfach: Rückgriffsansprüche und gewährte Sicherheiten sind bei der Wertbestimmung zu berücksichtigen ...; das war's.
Im von Daniel Fischer wird die Bilanzierungssituation in den USA nach der Paralleleinführung des ASC Topic 606 und des IFRS 15 dargestellt. Zur Thematik konnte man hierzulande die Kurzbeurteilung lesen: „Im Westen nicht viel Neues.“ Inzwischen sieht man das Thema etwas anders. In bedeutenden Branchen stellt sich erheblicher Anpassungsbedarf bei den Bilanzierungsrichtlinien und IT-Systemen heraus. Das hat die beiden Standardsetter zum Vorschlag einer Verschiebung des pflichtmäßigen Anpassungszeitpunkts auf den veranlasst. Der amerikanische Standardsetter packt die Gelegenheit eines Änderungsstandards (Entwurf) beim Schopf, um auch in die Inhalte einzugreifen. Konkret geht es im Rahmen der Identifizierung der Leistungsverpflichtungen darum, deren Eigenständigkeit durch Unterscheidbarkeit anhand von Beispielen darzustellen. Sodann widmet sich der Änderungsentwurf dem Spezialthema der Umsatzrealisation bei Lizenzierungen: Ist im konkreten Fall eine zeitraum- oder eine zeitpunktbezogene Leistung anzunehmen? Man darf gespannt sein, ob der IASB ebenfalls zum IFRS 15 – abgesehen vom Anwendungszeitpunkt – demnächst nachrüstet. Jedenfalls ist eine Tendenz zur Abkehr von der beabsichtigten Prinzipienbasierung unverkennbar.
Schließlich gebührt dem von Jan-Velten Große die besondere Beachtung unserer Leserschaft. Einmal ist dies dem aktuellen Thema negativer Zinsen zu verdanken. Wie ist dieses im Wirtschaftsleben neue Phänomen bilanziell abzubilden? Liegen Zinsen vor, wenn diese – wenigstens unter diesem Titel – vom Gläubiger an den Schuldner gezahlt werden – wenn man so will: verkehrte Welt. Dem IFRIC IC zufolge liegen hier keine Zinsen vor, da es sich um Abflüsse handle, und diese seien nun einmal kein Ertrag. Ebenso wenig handle es sich um Aufwand, da die Negativzinsen nicht einer Schuld entstammen. Unser Autor geht mit dem Lösungsvorschlag des IFRS IC und dessen Arbeitsweise streng ins Gericht.
Beste Grüße
Wolf-Dieter Hoffmann
Fundstelle(n):
PiR 6/2015 Seite 1
AAAAE-91685