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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des – zum Vorsteuerabzug berechtigten – Unternehmens als auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer nach dem aus der Leistung des Insolvenzverwalters grds. im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Insolvenzverwalter war im Insolvenzverfahren einer Einzelunternehmerin tätig, die ihre unternehmerische Tätigkeit schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt hatte. Der BFH akzeptierte den Vorsteuerabzug aus der Verwaltertätigkeit (nur), soweit sich diese auf die Abwicklung v...