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Der Teilwert und die Teilwertabschreibung
Nicht nur in Klausuren spielen der Teilwertbegriff und die Teilwertabschreibung eine große Rolle. Auch in der Praxis ist das Thema ein Dauerbrenner. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff des Teilwerts und dessen Ermittlung sowie den Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung unter Berücksichtigung des (BStBl 2014 I S. 1162). Dabei wird auch auf Unterschiede zum Handelsrecht eingegangen.
Begriff und Ermittlung des Teilwerts
Begriff des Teilwerts
Der Begriff des Teilwerts ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG geregelt. Es handelt sich um den Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.
Das Handelsrecht kennt den Begriff des Teilwerts nicht. Hier spricht man vom niedrigeren beizulegenden Wert.
Ermittlung des Teilwerts
Da in der Regel zum Bilanzstichtag keine Betriebsveräußerung vorliegt, muss der Teilwert geschätzt werden (vgl. R 6.7 Satz 1 EStR). Der Teilwert ist ein ausschließlich objektiver Wert, der von der Marktlage am Bilanzstichtag bestimmt wird. Daher ist es unerheblich, ob die Zusammense...