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Sozialversicherungsrecht | OP-Krankenschwester ist keine Selbständige
Bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig ist. Im entschiedenen Fall ging es um die zunächst viele Jahre als angestellte Krankenschwester und im Anschluss daran als „freie Mitarbeiterin“ beschäftigte Klägerin. Nach dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag sollte sie als freie Mitarbeiterin Dienstleistungen einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst erbringen. Laut Vertrag war sie keine Arbeitnehmerin im sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Sinne und hatte keinen [i]infoCenter „Sozialversicherungspflicht“ NWB YAAAB-41368 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Krankenschwester arbeitete wöchentlich ca. 44 Stunden zu einem festen Stundenlohn für das Klinikum, das weder Lohnsteuer noch Sozialversiche...