USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 1

Herausforderung USt

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Umsatzsteuer gibt es viele Zweifels-und Abgrenzungsfragen. So hat sich der BFH mit erneut zur Abgrenzung der Heilbehandlung von ästhetischen Eingriffen geäußert und kam im Streitfall zum Ergebnis, dass die Zahnaufhellung – da infolge der Wurzelkanalbehandlung medizinisch erforderlich – steuerfrei war (s. ). Ob dies auch gilt, wenn z. B. die Zähne eines starken Rauchers schon vorher gelblich verfärbt waren, beantwortet er allerdings nicht. Bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen, um deren Vorliegen oder Nicht-Vorliegen es im (s. ) ging, gibt es unzählige Einzelfallentscheidungen. Aber nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, greift § 1 Abs. 1a UStG.

Im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung zu den Reihengeschäften ( und , s. ) bittet der Bundesrat, möglichst noch für das laufende Gesetzgebungsverfahren („JStG 2016“) eine Klarstellung der Regelungen in § 3 Abs. 6 Satz 5 und 6 UStG vorzusehen. Die Lektüre des (s. ) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mietnebenkosten im polnischen Steuerrecht ergibt, dass das EuGH-Urteil und das deutsche Umsatzsteuerrecht z. T. nicht in Einklang stehen. Ob es zu einer Anpassung des UStAE kommt, ist fraglich. Neuerungen für den digitalen EU-Binnenmarkt hat die EU-Kommission am vorgestellt. Darüber hinaus wurde für 2016 die Vorlage einer Initiative zur Senkung der Mehrwertsteuer für Online-Zeitungen angekündigt. Diese wird auch für E-Books gefordert (s. hierzu auch zu und ). Vor dem Tätigwerden des nationalen Gesetzgebers bedarf es aber der Änderung der MwStSystRL.

Abschließend zeigt der Beitrag auf welche Schwierigkeiten ein Berater bei der Fehlerkorrektur meistern muss.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 9 / 2015 Seite 1
NWB NAAAE-89975